Neue Corona-Verordnung: Hygieneanforderungen und Einschränkungen für Vereine unverändert

Das Thüringer Regierungskabinett hat heute die Überarbeitung der Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie verabschiedet. Diese Verordnung gibt die Regeln für den Zeitraum vom 13. Juni bis zum 15. Juli 2020 vor.
 
Für unsere Vereinsaktivitäten ergeben sich daraus keine Veränderungen zur Vorgängerversion. Weiterhin ist der Mindestabstand von 1,50 Metern bei unseren Aktivitäten verbindlich einzuhalten. Damit scheiden sämtliche Wettkämpfe in den Mannschaftssportarten sowie  Trainingsübungen mit Kontakten bzw. Unterschreitung dieses Mindestabstandes aus. Die diversen Vorgaben der Sportart-spezifischen Hygienekonzepte gelten ebenso unverändert fort.
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