Anerkennung als Förderschwerpunkt der Dorferneuerung und Dorfentwicklung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

im Herbst dieses Jahres wurde die Stadt Tanna mit ihren Ortsteilen Künsdorf, Seubtendorf, Schilbach, Zollgrün, Frankendorf, Mielesdorf, Unterkoskau, Oberkoskau, Willersdorf / Ebersberg, Rothenacker, Stelzen und Spielmes durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft als Förderschwerpunkt der Dorferneuerung anerkannt.

Dem vorausgegangen war ein intensiver Prozess der Abstimmung von Bürgerinnen / Bürgern, Gremien, Planern und der Verwaltung, in welchem die Erörterung inhaltlicher und räumlicher Handlungserfordernisse letztlich in der Erarbeitung eines Gemeindlichen Entwicklungskonzeptes mündete.

Mit der auf dieser Grundlage ausgesprochenen Anerkennung als Förderschwerpunkt der Dorferneuerung und Dorfentwicklung wird der Stadt – aber auch und vor allem den Bürgerinnen und Bürgern – die Möglichkeit offeriert, im Zeitraum von 2021 bis 2025 Anträge auf Fördermittel des Dorfentwicklungsprogramms zu stellen.

Was wird gefördert?

Über den Ansatz der Unterstützung kommunaler Projekte im Umgang mit dörflichen Strukturen und Einrichtungen zielt die Förderung in besonderem Maße auf private Bauvorhaben

  • der Erhaltung und Gestaltung der baulichen Hülle von Gebäuden und der dazugehörigen Hof-, Garten-/ Grünflächen und Einfriedungen,
  • Aspekte der Umnutzung dörflicher Bausubstanz und
  • den Abriss /Teilabriss im Innenbereich.

Insbesondere förderfähig sind demnach Maßnahmen an der Außenhülle von Gebäuden (Dächer, Giebel, Fassaden, Fenster, Türen und Tore, Grundmauern, bauliche Gestaltungsmerkmale) sowie kleinere bauliche Maßnahmen im Bereich von Nebenanlagen (Mauern, Einzäunungen) und Hofbefestigungen /-gestaltungen (Natursteinpflaster, Begrünungen, Berankung).

Die anliegende Skizze zu möglichen Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden und deren Umfeld kann dabei als erste Orientierung dienen.

Wie hoch ist die Förderung?

Privaten Antragstellern werden Zuwendungen in Höhe von bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Vorhaben gewährt, die nachweislich zur dörflichen Entwicklung beitragen. Für Vorhaben, die der Beseitigung gestalterischer und baulich-funktionaler Mängel dienen gilt dabei eine Förderobergrenze von 15.000 €.

Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben muss mindestens 7.500 € betragen.

Die Möglichkeit der Förderung eines Vorhabens sowie die Höhe des Zuschusses wird durch den Zuwendungsgeber aufgrund definierter Auswahlkriterien und im Abgleich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Landes bestimmt.
Insofern besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Es ist darauf hinzuweisen, dass bei nicht ordnungsgemäßer Verwendung gewährter Zuwendungen gemäß Bescheid sowie fehlendem Verwendungsnachweis der Zuschuss teilweise oder vollständig widerrufen werden kann. Es besteht eine Zweckbindungsfrist von 12 Jahren.

Wo und wie wird der Antrag gestellt?

Anträge sind für das Folgejahr spätestens zum 15. Dezember im Bauamt der Stadt Tanna formgebunden zu stellen. Diese werden geprüft und an den Zuwendungsgeber – das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum / Zweigstelle Gera – jeweils zum 15. Januar des dann laufenden Jahres weitergeleitet.

Mit einer Zu- oder Absage kann erst im Frühjahr / Frühsommer gerechnet werden.

Mit der Maßnahme darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Abschluss von Handwerkerverträgen bereits als Maßnahmenbeginn gilt.

Welche Unterlagen sind einzureichen?

Einzureichen ist der Förderantrag mit notwendigen Anlagen:

  • Antragsformular mit Bezeichnung des Bauvorhabens
  • Kurze Maßnahmenbeschreibung
  • Stellungnahme der Gemeinde / des betreuenden Beraters
  • Gestaltungsvorschlag
  • Aktueller Katasterauszug (Lageplan mit Kennzeichnung des beantragten Objektes)
  • Grundbuchauszug (Eigentumsnachweis)
  • Farbfotos vom IST-Zustand
  • Energieausweis nach § 16 EnEV für beantragte Gebäude (nur bei Bedarf)
  • Pro Objekt und je Gewerk 3 vergleichbare Angebote zur Ausführung berechtigter Firmen
  • Darstellung der Finanzierung
  • Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis bei Einzeldenkmälern / Ensembleschutz
  • Baugenehmigung (sofern erforderlich/vorhanden)
  • Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen

sowie Erklärungen über:

  • Eigentum/Erbbauberechtigung
  • bereits gewährte Zuschüsse aus anderen Fördermitteln
  • Vorsteuerabzugsberechtigung

Wo erhalte ich Unterstützung?

Die Stadt Tanna hat mit der Betreuung der Vorhaben der Bürgerinnen und Bürger ein Planungsbüro beauftragt. Dieses berät hinsichtlich der geplanten Bauvorhaben, gibt Hinweise zu baugestalterischen und fördertechnischen Aspekten und steht von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis unterstützend zur Seite.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Beratung, insofern ein konkretes Interesse an der Förderung einer geplanten Baumaßnahme im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms besteht.

Kontakt

Beratendes Planungsbüro

Architekturbüro Ehrhardt
Frau Sonja Erhardt
Kirchweg 3
07937 Zeulenroda-Triebes

Tel.: 03 66 28 / 99 08 75
mobil: 0170 / 630 7915
mail:

Wir bitten Sie, zum beratenden Planungsbüro zunächst telefonisch Kontakt aufzunehmen, dabei bestenfalls die Mobil-Nummer anzuwählen und auch die Möglichkeit zu nutzen, eine Sprachnachricht zu hinterlassen.

Stadtverwaltung Tanna

Bauamt / Liegenschaften
Markt 1
07922 Tanna

Herr Rudolph
Tel.: 03 66 46 / 28 08 21
mail:

Unterlagen zur Antragstellung finden Sie unter:

https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/laendlicher-raum/dorferneuerungneu/materialien-dorferneuerung/

Ich wünsche uns allen einen guten Start in das Programm und Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung beabsichtigter Vorhaben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Marco Seidel
Bürgermeister

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