Liebe Hundehalter unserer Stadt Tanna,
aus gegebenem Anlass möchten wir Ihnen hiermit unsere Hundesteuersatzung (www.stadt-tanna.de/rathaus/bekanntmachungen/satzungen-verordnungen/) ins Gedächtnis rufen und Sie damit auf Ihre Rechte und Pflichten hinweisen:
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund, der über 4 Monate alt ist, innerhalb von zwei Wochen bei der Stadtverwaltung Tanna schriftlich anzumelden. Die entsprechenden Formulare sind auf unserer Homepage (www.stadt-tanna.de/rathaus/stadtverwaltung/formulare-der-verwaltung/) unter Finanzverwaltung
· Anmeldung eines Hundes
· Nachweis über Versicherung
· Abmeldung eines Hundes
zu finden.
Die Steuer beträgt pro Kalenderjahr für den ersten Hund 45,00 €, für den zweiten 70,00 € und jeden weiteren Hund 100,00 €. Nach Anmeldung bei der Stadtverwaltung Tanna wird dem Hundehalter ein Steuerbescheid zugeschickt. Darüber hinaus wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die der Hund außerhalb des Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes sichtbar am Halsband befestigt zu tragen hat. Die Steuermarke ist Eigentum der Stadt Tanna. Sie ist nach Beendigung der Hundehaltung wieder abzugeben. Bei Beschädigung oder Verlust ist gegen Gebühr gemäß Verwaltungskostensatzung eine Ersatzmarke zu erwerben.
Von besonderer Bedeutung ist die Mitteilung der so genannten Transpondernummer bzw. Chip-ID. Diese 15-stellige Identifikationsnummer, wodurch der Hund eindeutig seinem Besitzer zugeordnet wird, muss durch uns an das TLS Thüringer Landesamt für Statistik – Hunderegister weitergereicht werden. Weitere Informationen können Sie gern der Hundesteuersatzung entnehmen.
Kämmerei Stadt Tanna