aktuelles Beteiligungsverfahren
Bebauungsplan Nr. 16 Sondergebiet "Biogasanlage Rothenacker"
Aufstellung
Das besondere öffentliche Interesse zur Förderung erneuerbarer Energiequellen leitet sich aus der Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 „zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt“ ab. Auf Landesebene enthält die Verfassung des Freistaates Thüringen in Artikel 31 Abs. 3 die Verpflichtung, dass das Land und die Gebietskörperschaften eine umweltgerechte Energieversorgung fördern sollen (gem. Thüringer Landtag). Das Klimaschutzprogramm der Landesregierung Thüringen vom November 2000 führt zu diesem Thema u.a. aus, dass die Nutzung von Biomasse insbesondere auf Grund der natürlichen Gegebenheiten (landwirtschaftlich genutzte Flächen: 54,8 % an der Gesamtfläche Thüringens im Jahr 2015) in Thüringen im Vordergrund steht (gem. TLUG 2017). Mit dem vorliegenden Bebauungsplan beabsichtigt die Stadt Tanna die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung und Erweiterung einer bestehenden Biogasanlage zu schaffen und damit die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.
Verfahrensstand
► 04.04.2019 • Amtliche Bekanntmachung – Öffentlichkeitsbeteiligung
► 28.03.2019 • Billigungs- und Auslegungsbeschluss gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
► 09.04.2018 – 09.05.2018 • frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
► 27.03.2018 • Amtliche Bekanntmachung – frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
► 26.09.2017 • Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB
Plandetails
► Bebauungsplan Nr. 16 • Begründung mit Umweltbericht • Entwurf
► Bebauungsplan Nr. 16 • Anlage 2 – externe Kompensationsmaßnahme • Entwurf
► Bebauungsplan Nr. 16 • Anlage 3 – Schallimmissionsprognose • Entwurf
► Bebauungsplan Nr. 16 • Anlage 3 – Schallimmissionsprognose_Anhang • Entwurf
► Bebauungsplan Nr. 16 • bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen • Entwurf
Hinweis
Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem/der jeweils angegebenen Ansprechpartner/in auf.