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Trainingsbetrieb für Nachwuchs-Breitensport wird eingestellt

Aufgrund der aktuell sehr hohen Covid-Fallzahlen im Saale-Orla-Kreis wurde heute wie erwartet durch die entsprechende Verordnung des Landratsamtes der organisierte Trainingsbetrieb (Vereinssport) auch für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren untersagt. Für den Erwachsenenbereich gilt dieses Verbot bereits seit November.
Die neue Regelung gilt vorerst vom 09.12. bis 20.12. Unter den aktuellen Umständen ist eine Verlängerung bis ins neue Jahr wahrscheinlich.
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Wichtige Unterlagen für die Schulanmeldung

Liebe Eltern,

für die Anmeldung Ihres Kindes in unserer Grundschule haben wir hier alle wichtigen Formulare zusammen gestellt.

Wir freuen uns schon auf die neuen Schulanfänger im Sommer 2021! Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!

Anmeldung-fuer-den-HortHerunterladen

Antrag-auf-BusausweisHerunterladen

DatenschutzHerunterladen

Merkblatt-ReligionHerunterladen

SchulanmeldebogenHerunterladen

Sonstige-AbfragenHerunterladen
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Anerkennung als Förderschwerpunkt der Dorferneuerung und Dorfentwicklung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

im Herbst dieses Jahres wurde die Stadt Tanna mit ihren Ortsteilen Künsdorf, Seubtendorf, Schilbach, Zollgrün, Frankendorf, Mielesdorf, Unterkoskau, Oberkoskau, Willersdorf / Ebersberg, Rothenacker, Stelzen und Spielmes durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft als Förderschwerpunkt der Dorferneuerung anerkannt.

Dem vorausgegangen war ein intensiver Prozess der Abstimmung von Bürgerinnen / Bürgern, Gremien, Planern und der Verwaltung, in welchem die Erörterung inhaltlicher und räumlicher Handlungserfordernisse letztlich in der Erarbeitung eines Gemeindlichen Entwicklungskonzeptes mündete.

Mit der auf dieser Grundlage ausgesprochenen Anerkennung als Förderschwerpunkt der Dorferneuerung und Dorfentwicklung wird der Stadt – aber auch und vor allem den Bürgerinnen und Bürgern – die Möglichkeit offeriert, im Zeitraum von 2021 bis 2025 Anträge auf Fördermittel des Dorfentwicklungsprogramms zu stellen.

Was wird gefördert?

Über den Ansatz der Unterstützung kommunaler Projekte im Umgang mit dörflichen Strukturen und Einrichtungen zielt die Förderung in besonderem Maße auf private Bauvorhaben

  • der Erhaltung und Gestaltung der baulichen Hülle von Gebäuden und der dazugehörigen Hof-, Garten-/ Grünflächen und Einfriedungen,
  • Aspekte der Umnutzung dörflicher Bausubstanz und
  • den Abriss /Teilabriss im Innenbereich.

Insbesondere förderfähig sind demnach Maßnahmen an der Außenhülle von Gebäuden (Dächer, Giebel, Fassaden, Fenster, Türen und Tore, Grundmauern, bauliche Gestaltungsmerkmale) sowie kleinere bauliche Maßnahmen im Bereich von Nebenanlagen (Mauern, Einzäunungen) und Hofbefestigungen /-gestaltungen (Natursteinpflaster, Begrünungen, Berankung).

Die anliegende Skizze zu möglichen Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden und deren Umfeld kann dabei als erste Orientierung dienen.

Wie hoch ist die Förderung?

Privaten Antragstellern werden Zuwendungen in Höhe von bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Vorhaben gewährt, die nachweislich zur dörflichen Entwicklung beitragen. Für Vorhaben, die der Beseitigung gestalterischer und baulich-funktionaler Mängel dienen gilt dabei eine Förderobergrenze von 15.000 €.

Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben muss mindestens 7.500 € betragen.

Die Möglichkeit der Förderung eines Vorhabens sowie die Höhe des Zuschusses wird durch den Zuwendungsgeber aufgrund definierter Auswahlkriterien und im Abgleich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Landes bestimmt.
Insofern besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Es ist darauf hinzuweisen, dass bei nicht ordnungsgemäßer Verwendung gewährter Zuwendungen gemäß Bescheid sowie fehlendem Verwendungsnachweis der Zuschuss teilweise oder vollständig widerrufen werden kann. Es besteht eine Zweckbindungsfrist von 12 Jahren.

Wo und wie wird der Antrag gestellt?

Anträge sind für das Folgejahr spätestens zum 15. Dezember im Bauamt der Stadt Tanna formgebunden zu stellen. Diese werden geprüft und an den Zuwendungsgeber – das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum / Zweigstelle Gera – jeweils zum 15. Januar des dann laufenden Jahres weitergeleitet.

Mit einer Zu- oder Absage kann erst im Frühjahr / Frühsommer gerechnet werden.

Mit der Maßnahme darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Abschluss von Handwerkerverträgen bereits als Maßnahmenbeginn gilt.

Welche Unterlagen sind einzureichen?

Einzureichen ist der Förderantrag mit notwendigen Anlagen:

  • Antragsformular mit Bezeichnung des Bauvorhabens
  • Kurze Maßnahmenbeschreibung
  • Stellungnahme der Gemeinde / des betreuenden Beraters
  • Gestaltungsvorschlag
  • Aktueller Katasterauszug (Lageplan mit Kennzeichnung des beantragten Objektes)
  • Grundbuchauszug (Eigentumsnachweis)
  • Farbfotos vom IST-Zustand
  • Energieausweis nach § 16 EnEV für beantragte Gebäude (nur bei Bedarf)
  • Pro Objekt und je Gewerk 3 vergleichbare Angebote zur Ausführung berechtigter Firmen
  • Darstellung der Finanzierung
  • Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis bei Einzeldenkmälern / Ensembleschutz
  • Baugenehmigung (sofern erforderlich/vorhanden)
  • Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen

sowie Erklärungen über:

  • Eigentum/Erbbauberechtigung
  • bereits gewährte Zuschüsse aus anderen Fördermitteln
  • Vorsteuerabzugsberechtigung

Wo erhalte ich Unterstützung?

Die Stadt Tanna hat mit der Betreuung der Vorhaben der Bürgerinnen und Bürger ein Planungsbüro beauftragt. Dieses berät hinsichtlich der geplanten Bauvorhaben, gibt Hinweise zu baugestalterischen und fördertechnischen Aspekten und steht von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis unterstützend zur Seite.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Beratung, insofern ein konkretes Interesse an der Förderung einer geplanten Baumaßnahme im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms besteht.

Kontakt

Beratendes Planungsbüro

Architekturbüro Ehrhardt
Frau Sonja Erhardt
Kirchweg 3
07937 Zeulenroda-Triebes

Tel.: 03 66 28 / 99 08 75
mobil: 0170 / 630 7915
mail:

Wir bitten Sie, zum beratenden Planungsbüro zunächst telefonisch Kontakt aufzunehmen, dabei bestenfalls die Mobil-Nummer anzuwählen und auch die Möglichkeit zu nutzen, eine Sprachnachricht zu hinterlassen.

Stadtverwaltung Tanna

Bauamt / Liegenschaften
Markt 1
07922 Tanna

Herr Rudolph
Tel.: 03 66 46 / 28 08 21
mail:

Unterlagen zur Antragstellung finden Sie unter:

https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/laendlicher-raum/dorferneuerungneu/materialien-dorferneuerung/

Ich wünsche uns allen einen guten Start in das Programm und Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung beabsichtigter Vorhaben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Marco Seidel
Bürgermeister

Elterninformationsbrief für unsere Schulanfänger 2021/22

Liebe Eltern,

wird Ihr Kind zum 01.August 2021 6 Jahre alt sein? Dann lesen Sie in beigefügtem Elternbrief alles Wichtige zur Schulanmeldung.

Wir freuen uns schon auf unsere nächsten Schulanfänger!

Elternbrief-SchulanfaengerHerunterladen

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Online- Schülervertretungsseminar

In diesem Schuljahr wurde eine neue Schülervertretung gewählt. Stella und Moritz sind nun für die Schüler der Gemeinschaftsschule ebenso Ansprechpartner, wenn es um Ideen, Wünsche, Verbesserungsvorschläge usw. rund um die Schule geht.

Um ihr Amt gut und kompetent ausführen zu können, haben sie gestern an einem Online- Seminar „Coaching für SV- Teams“ teilgenommen.

Das Seminar ist von „Schule ein Gesicht geben“ in Kooperation mit der Friedrich- Ebert- Stiftung organisiert worden und musste aufgrund der Umstände in das Online- Format wechseln.

Aber auch auf diesem Wege waren Guppenarbeiten und Erfahrungsaustausch mit Schülervertretungen anderer Schulen möglich.

Die beiden haben sich zunächst einen Plan gemacht, wie sie gemeinsam die Schülervertretungsarbeit in Tanna starten wollen.

Wir wünschen ihnen viel Erfolg!

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Infoabend für künftige Schulanfänger 2021/2022

Der Elternabend für die neuen Schulanfänger des kommenden Jahres muss aufgrund der aktuellen Entwicklungen bezüglich der Corona-Pandemie bis auf Weiteres entfallen. Der angekündigte Termin für Mittwoch, den 18.11.2020, kann nicht wie geplant statt finden.

Neue Informationen diesbezüglich erfahren Sie auf unserer Homepage!

Bleiben Sie gesund!
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Aktuelle Information

12-11-2020-Brief-SL-CoronafallHerunterladen
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10 Jahre Frauenmannschaft SG Mühltroff/Tanna

Nicht nur der Deutsche Fußball-Bund (DFB) konnte in diesem Jahr auf das Jubiläum „50 Jahre Frauenfußball in Deutschland“ zurückblicken, sondern auch der SV Grün-Weiß Tanna und der VfB Mühltroff mit dem Jubiläum „10 Jahre Frauenmannschaft SG Mühltroff/Tanna“. Nach der Wende gab es durch Andreas Seidel und später durch Hans Ullrich erste Versuche, eine Frauen-Mannschaft in Tanna zu bilden. Es wurden auch einige Freundschaftsspiele unter anderem gegen Langenbach durchgeführt, doch zu einem regelmäßigem Spielbetrieb kam es nicht, da aus den unterschiedlichsten Gründen die Mannschaft sich wieder auflöste.
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Pferdemist für die Schulgartenbeete

Ende September verbrachten die Klassen 4a und 4b jeweils eine Schulgartenstunde damit, Pferdemist auf dem Reiterhof von Frau Ulrich zu holen. Dort streichelten wir zuerst die schönen Pferde. Anschließend haben wir 8 Schubkarren mit Mist beladen und den weiten Weg zur Schule gefahren. Da angekommen, verteilten wir alles auf die verschiedenen Beete. Danach fuhren wir die Schubkarren wieder zurück zum Reiterhof und verabschiedeten uns.

geschrieben von Silvana Eisenschmidt und Timon Drescher, Klasse 4a

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