Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Websites barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der Thüringer-Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Stadt-tanna.de bietet das UserWay Website Accessibility Widget an, das von einem speziellen Barrierefreiheitsserver betrieben wird. Die Software ermöglicht es Stadt-Tanna.de, die Einhaltung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) zu verbessern.
Das Barrierefreiheitsmenü von Stadt-Tanna.de kann entweder durch Drücken der Tabulatortaste beim ersten Laden der Seite oder durch Klicken auf das Barrierefreiheitsmenü-Symbol in der Ecke der Seite aktiviert werden. Nachdem das Barrierefreiheitsmenü aktiviert wurde, warten Sie bitte einen Moment, bis das Menü vollständig geladen ist.
Die Stadt Tanna setzt ihre Bemühungen fort, die Barrierefreiheit ihrer Website und Dienstleistungen ständig zu verbessern, im Glauben, dass es unsere kollektive moralische Verpflichtung ist, eine nahtlose, zugängliche und uneingeschränkte Nutzung auch für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen.
In dem fortlaufenden Bestreben, die Barrierefreiheit kontinuierlich zu verbessern und Probleme zu beheben, scannen wir Stadt-tanna.de regelmäßig mit dem UserWay’s Accessibility Scanner, um jede mögliche Barriere auf unserer Website zu identifizieren und zu beheben.
Trotz unserer Bemühungen, alle Seiten und Inhalte auf Stadt-tanna.de vollständig barrierefrei zu gestalten, kann es sein, dass einige Inhalte noch nicht vollständig an die strengsten Barrierefreiheitsstandards angepasst sind. Dies kann daran liegen, dass wir noch nicht die geeignetste technologische Lösung gefunden oder identifiziert haben.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
- PDF-Dokumente, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden.
- Später eingestellte PDF-Dateien werden nach Möglichkeit in barrierefreier Version erstellt.
- Die Website verfügt nicht über eine Version in Gebärdensprache.
Notwendige Optimierungen und weitere Maßnahmen
- Optimierungen müssen vor allem noch an älteren PDF-Dokumenten vorgenommen werden. Diese Inhalte sind zum Teil derzeit nur eingeschränkt barrierefrei zugänglich.
- Zielstellung für den Formularservice ist, künftig alle Formulare im barrierearmen responsiven HTML5-Format bereitzustellen.
- Die Beseitigung von Beeinträchtigungen der Barrierefreiheit ist derzeit in Arbeit und dauert an. Sobald dieser Vorgang abgeschlossen ist, wird es auf dieser Seite entsprechend veröffentlicht.
- Bitte schreiben Sie uns, wenn ein Text Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt.
- Wir versuchen weitgehend die Nutzung von Abkürzungen zu vermeiden oder aber wir verwenden beim ersten Auftreten im Text die ungekürzte Schreibweise, um dann im weiteren Text die eingeführte Abkürzung zu nutzen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in unserem Angebot auf erläuterungsbedürftige Abkürzungen oder Fachbegriffe stoßen.
Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 18.07.2024 erstellt.
Kontaktangaben
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Inhalten auf Stadt-Tanna.de haben oder Unterstützung bei einem Teil unserer Website benötigen, kontaktieren Sie uns bitte während der normalen Geschäftszeiten wie unten angegeben, und wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wenn Sie ein Problem mit der Barrierefreiheit melden möchten, Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte wie folgt an den Kundenservice der Stadt Tanna:
Email:
Telefon: 036646/28080
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden.
Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:
Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Dienstsitz beim Thüringer Landtag
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
Tel: 0361 573 11 8000
Fax: 0361 57 31 18 010
E-Mail: