Bebauungsplan Nr. 17 Sondergebiet „Schul- und Sportzentrum Tanna“
B-Plan Nr. 17 • Sondergebiet "Schul- und Sportzentrum Tanna" (Bahnhofstraße)
Veränderungssperre vom 30.03.2018 - 29.03.2020
Der Stadtrat der Stadt Tanna hat in seiner 31. Sitzung am 15.03.2018 zur Sicherung der Planung für das Sondergebiet „Schul- und Sportzentrum Tanna“ (Bahnhofstraße) folgende Satzung über die Veränderungssperre entsprechend §§ 14 / 16 / 17 und 18 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung des Baugesetzbuches vom 03.11.2017 (BGBI. S. 3634) i.V.m. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Thüringer Gesetztes zur Anpassung dienstlicher Vorschriften vom 24.04.2017 (GVBI. S. 91) erlassen. ► Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich des B-Plan Nr. 17
Aufstellung
Die Stadt Tanna wurde zusammen mit den Städten Gefell und Hirschberg im Regionalplan Ostthüringen als Grundzentrum eingestuft. Grundzentren kommt generell eine regionale Bedeutung zur Sicherung und Entwicklung von Einrichtungen mit überörtlicher Bedeutung zu. Merkmal dieser Grundversorgung ist u.a. die Bereitstellung von Flächen und Einrichtungen für den Sport und die Bildung. Das Einzugsgebiet der in der Bahnhofstraße in Tanna vorhandenen Gemeinschaftsschule umfasst neben der Stadt Tanna auch heute bereits weitere Gemeinden und Städte. Es ist zudem davon auszugehen, dass der Schulstandort Tanna zukünftig durch die Aufnahme weiterer Schüler an Bedeutung gewinnt.
Die Stadt Tanna plant, auch unter Berücksichtigung einer weiteren Konzentration der Schulen, den bestehenden Schulstandort an der Bahnhofstraße in Tanna auszubauen. Hierzu sollen die Flächen des gegenwärtig weitgehend leer stehenden Gebäudekomplexes des ehemaligen Kreisbetriebes für Landtechnik genutzt werden. Damit können bestehende ehemals gewerblich genutzte Flächen nachgenutzt werden. Zudem bietet sich der Standort aufgrund der westlich anschließenden Sportanlagen für ein Schul- und Sportzentrum an. Die Konzentration von Schulen und Sporteinrichtungen erlaubt eine möglichst optimale Ausnutzung der Anlagen durch die Schulen aber auch ergänzend durch die städtischen Vereine.
Verfahrensstand
► z.Z. • in Bearbeitung
► 16.03.2018 • Amtliche Bekanntmachung – Aufstellungsbeschluss
► 15.03.2018 • Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB
Plandetails
Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem/der jeweils angegebenen Ansprechpartner/in auf.