Aktuelle rechtskräftige Satzung
Außenbereichssatzung für den Siedlungsbereich "Ebersberg"
Aufstellung
Für die im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung aufgenommen Flurstücke bzw. Teilflächen von Flurstücken sollen Baumöglichkeiten geschaffen werden, da bereits im Gebiet ausschließlich Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist.
Die Einbeziehung der Flurstücke dient letztendlich dazu, künftigen Bauantragstellern die Möglichkeit zu geben, im Siedlungsbereich durch vorgegebene Baufelder vorhandene Baulücken sowohl durch Neubauten als auch Erweiterungen schließen zu können.
Verfahrensstand
► 09.04.2001 • Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Plandetails
Weitere Daten
Hinweis
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