Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
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Aufstellung
Seit der Wiedervereinigung Deutschlands sind für die Wochenend- und Ferienhausgebiete die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) gültig. Da die Bungalow-Siedlung zu DDR-Zeiten ausschließlich nur für die Nutzung durch Betriebe und staatliche Einrichtungen ohne Parzellengrenzen und durch Festlegung gemäß Bauplanordnung ohne jegliche Einfriedung errichtet wurde, macht sich für die Stadt Tanna eine bauplanungsrechtliche Neueinordnung des Wochenendhaus- bzw. Ferienhausgebietes an den Leitenteichen erforderlich.
Verfahrensstand
► 21.04.1997 • Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Plandetails
► Bebauungsplan Nr. 02 • Satzung
► Bebauungsplan Nr. 02 • Plandarstellung
► Bebauungsplan Nr. 02 • Begründung
► Bebauungsplan Nr. 02 • Verfahrensschritte
Weitere Daten
Hinweis
Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem/der jeweils angegebenen Ansprechpartner/in auf.