Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Nr. 06 Bahnhofstraße Unterkoskau
Aufstellung
Ziel des Bebauungsplans ist es eine geordnete städtebauliche Ausdehnung des Gemeindegebietes zu sichern. Durch die Schaffung von verbindlichen Baurecht soll Eigentumsbildung weiterer Bevölkerungskreise ermöglicht werden. In dem Ortsteil Unterkoskau wird mit dem Bebauungsplan eine langfristige Vorsorge mit Bauplätzen angestrebt, da im Bereich des Ortsteils keine Möglichkeiten der Wohnbebauung mehr bestehen. Da sich an der Bahnhofstraße schon Einfamilienhäuser befinden, bietet sich diese Baulückenschließung für ca. 11 weitere Wohngebäude an.
Verfahrensstand
► 20.03.1999 • Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Plandetails
► Bebauungsplan Nr. 06 • Plandarstellung
► Bebauungsplan Nr. 06 • Begründung
► Bebauungsplan Nr. 06 • Verfahrensschritte
Weitere Daten
Luftbild
Hinweis
Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem/der jeweils angegebenen Ansprechpartner/in auf.