Aktuelle rechtskräftige Satzung

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Unterkoskau"

Aufstellung

Die in dem Geltungsbereich gemäß § 34 (4) Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgenommenen Flurstücke bzw. Teilflächen von Flurstücken der Flur 1 der Gemarkung Unterkoskau sind entsprechend markiert.

Die in den Ergänzungsgeltungsbereich gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB aufgenommenen Flurstücke bzw. Flurstücksteilflächen sind antsprechend angegeben und sollen in den bebaubaren Bereich einbezogen werden, da bereits in diesem Geltungsbereich überwiegend Wohnbebauung lückenhaft mit unbebauten Grundstücken vorhanden ist.

Der bebaute Bereich im Ergänzungsgeltungsbereich ist nicht landwirtschaftlich geprägt. Er hat aber einen zerklüfteten Ortsrand, der planerisch geschlossener gestaltet werden soll. Die Einbeziehung der Flächen dient dazu, künftigen Bauantragstellern die Möglichkeit zu geben, im Ergänzungsbereich vorhandene Baulücken sowohl durch Neubauten als auch Erweiterungen schließen zu können.

Entsprechend der Charakteristik des Ortsteils kann für den Ergänzungsbereich gemäß § 4 Baunotzungsverordnung (BauNVO) „Allgemeines Wohngebiet“ festgestellt werden.

Verfahrensstand

► 19.02.2003 • Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Plandetails

Weitere Daten

► Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Unterkoskau • Standort / Luftbild

Hinweis

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem/der jeweils angegebenen Ansprechpartner/in auf.