Wir bieten Ihnen die Möglichkeit ausgewählte Anträge und Behördengänge auf dem digitalen Weg zu erledigen. Zur Nutzung müssen Sie sich für ein Servicekonto des Landes Thüringen registrieren. Das Konto ist kostenfrei und kann für verschiedene Verwaltungsleistungen in ganz Thüringen eingesetzt werden.
digitales Antragssystem
digitales Antragssystem
Den Baumschutz in Deutschland regelt grundsätzlich das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Hierin finden sich allgemeingültige Normen, die in ganz Deutschland gelten. Der §39 BNatSchG erteilt ein Fällverbot für den Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 30. September.
Die Neubeantragung oder Verlängerung eines bestehenden Fischereischeines ist hier möglich. Die notwendigen Unterlagen können Sie im Verfahren hochladen.
Eine Urkunde aus dem Geburtsregister kann nur von der eingetragenen Person verlangt werden sowie von seinem Ehegatten bzw. Lebenspartner, seinen Vorfahren oder Abkömmlingen.
Eine Urkunde aus dem Eheregister kann nur von der eingetragenen Person verlangt werden sowie von seinem Ehegatten, seinen Vorfahren oder Abkömmlingen. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf eine Urkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Eine Urkunde aus dem Sterberegister kann nur von dem Ehegatten des(r) Verstorbenen bzw. Lebenspartners verlangt werden sowie von seinen Vorfahren oder Abkömmlingen. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf eine Urkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Der Austritt aus einer Kirche oder aus einer sonstigen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft öffentlichen Rechts mit Wirkung für den staatlichen Bereich (z. B. Wegfall der Kirchensteuerpflicht, Wechsel der Konfession) ist durch das Thüringer Kirchensteuergesetz geregelt
Die Anmeldung eines Hundes ist erforderlich:
– wenn der Hund älter als drei bis vier Monate ist
– bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
– bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei bis drei Monaten.
Die Abmeldung eines Hundes ist erforderlich:
– bei Umzug des Hundehalters an einen anderen Ort,
– bei Weitergabe des Hundes,
– bei Tod des Hundes,
– bei Namensänderung des Hundehalters,
– bei Änderung der Wohnanschrift innerhalb der Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft.
Vor dem Verkauf von kommunalen Grund- oder Teilstücken prüft die Stadt Tanna die Situation vor Ort. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag notwendig.
Ein Führungszeugnis können Sie online beim Bundesministerium für Justiz beantragen.
Hierfür ist ein aktueller Personalausweis sowie die Ausweis-App des Bundes notwendig.
Einen Auszug aus dem Gewerberegister können Sie online beim Bundesministerium für Justiz beantragen.
Hierfür ist ein aktueller Personalausweis sowie die Ausweis-App des Bundes notwendig.