Ehe/Partnerschaft
Eheschließung
Sie haben den Menschen gefunden, mit dem Sie Ihr Leben verbringen wollen?
Sie möchten heiraten und haben viele Fragen rund um den schönsten Tag Ihres Lebens?
Dann sind Sie hier genau richtig. Um Ihnen die Planung zu erleichtern, erhalten Sie auf den folgenden Seiten grundlegende Informationen über das Heiraten.
Den wichtigsten Teil haben Sie schon hinter sich: Die Auswahl des Partners! Bei fast allem anderen können wir Ihnen behilflich sein.
Wenn Sie einen besonderen Trau-Ort wünschen, sehen Sie sich unsere Angebote an.
Trauorte in Saalburg-Ebersdorf und Tanna Die häufigsten Fragen: Auch wenn einiges im Eherecht geändert wurde, so besteht
weiterhin, mit der Anmeldung der Eheschließung, die Pflicht der Standesbeamtin
/ des Standesbeamten, die Ehefähigkeit zu prüfen und etwaige Ehehindernisse zu
ermitteln. Für die Anmeldung der Eheschließung sind somit einige wichtige
Unterlagen erforderlich. Wo müssen wir die Eheschließung anmelden? Die Eheschließung muss bei dem Standesamt angemeldet werden,
in dessen Bezirk einer der/oder beide Partner seinen/ihren Wohnsitz hat/haben.
Bei getrennten oder mehreren Wohnsitzen besteht die Wahlmöglichkeit. Ist einer
der Wohnsitze auch der gewünschte Eheschließungsort, so bietet es sich an, die
Eheschließung dort auch anzumelden. Wir möchten nicht an unserem Wohnsitz heiraten. Kann
die Heirat auch an einem anderen Standesamt erfolgen? Ja. Setzten Sie sich vor Ihrer Planung mit Ihrem
ausgewählten Standesamt in Verbindung und bringen Sie uns bitte am Tag der
Anmeldung der Eheschließung die Adresse des ausgewählten Standesamtes mit, da
die Unterlagen vom Standesamt Saalburg-Ebersdorf bzw. Tanna dorthin gesandt werden. Lebenspartnerschaft Sie leben in einer gleichgeschlechtlichen
Lebenspartnerschaft und möchten Ihr Glück besiegeln und den Bund für's Leben schließen? Die häufigsten Fragen: Am 01.08.2001 ist das Gesetz zur Beendigung der
Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften (LPartG) in Kraft getreten. Zwei Personen gleichen Geschlechts können somit seit diesem
Zeitpunkt in Deutschland eine Lebenspartnerschaft begründen. Mit der Anmeldung zur Begründung der Lebenspartnerschaft
besteht für die Standesbeamtin / den Standesbeamten die Pflicht zu prüfen, ob
Hindernisse nach § 1 Abs. 2 des LPartG der Begründung
entgegenstehen. Eine Begründung ist nicht möglich bei Personen, -·
die verheiratet sind oder schon in einer Lebenspartnerschaft leben -·
in gerader Linie verwandt sind -·
voll- oder halbbürtige Geschwister sind -·
minderjährig sind. Erforderliche Unterlagen zur Anmeldung einer
Eheschließung oder Lebenspartnerschaft Unterlagen, die von
deutschen Staatsangehörigen zur Anmeldung der Eheschließung bzw.
Lebenspartnerschaft vorzulegen sind: Familienstand ledig Familienstand geschieden oder Lebenspartnerschaft
aufgehoben Familienstand verwitwet Verlobte mit gemeinsamen Kindern Zuständigkeit:
(erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes)
(siehe Erläuterungen bei Familienstand ledig)
(siehe Erläuterungen bei Familienstand ledig)
mit Angaben zum Vater