Ehe/Partnerschaft

Eheschließung

Sie haben den Menschen gefunden, mit dem Sie Ihr Leben verbringen wollen?

Sie möchten heiraten und haben viele Fragen rund um den schönsten Tag Ihres Lebens?

Dann sind Sie hier genau richtig. Um Ihnen die Planung zu erleichtern, erhalten Sie auf den folgenden Seiten grundlegende Informationen über das Heiraten.

Den wichtigsten Teil haben Sie schon hinter sich: Die Auswahl des Partners! Bei fast allem anderen können wir Ihnen behilflich sein.

Wenn Sie einen besonderen Trau-Ort wünschen, sehen Sie sich unsere Angebote an.

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Die häufigsten Fragen:

Auch wenn einiges im Eherecht geändert wurde, so besteht weiterhin, mit der Anmeldung der Eheschließung, die Pflicht der Standesbeamtin / des Standesbeamten, die Ehefähigkeit zu prüfen und etwaige Ehehindernisse zu ermitteln. Für die Anmeldung der Eheschließung sind somit einige wichtige Unterlagen erforderlich.

Wo müssen wir die Eheschließung anmelden?

Die Eheschließung muss bei dem Standesamt angemeldet werden, in dessen Bezirk einer der/oder beide Partner seinen/ihren Wohnsitz hat/haben. Bei getrennten oder mehreren Wohnsitzen besteht die Wahlmöglichkeit. Ist einer der Wohnsitze auch der gewünschte Eheschließungsort, so bietet es sich an, die Eheschließung dort auch anzumelden.

Wir möchten nicht an unserem Wohnsitz heiraten. Kann die Heirat auch an einem anderen Standesamt erfolgen?

Ja. Setzten Sie sich vor Ihrer Planung mit Ihrem ausgewählten Standesamt in Verbindung und bringen Sie uns bitte am Tag der Anmeldung der Eheschließung die Adresse des ausgewählten Standesamtes mit, da die Unterlagen vom Standesamt Saalburg-Ebersdorf bzw. Tanna dorthin gesandt werden.

 

Lebenspartnerschaft

Sie leben in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft und möchten Ihr Glück besiegeln und den Bund für's Leben schließen?

Die häufigsten Fragen:

Am 01.08.2001 ist das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften (LPartG) in Kraft getreten.

Zwei Personen gleichen Geschlechts können somit seit diesem Zeitpunkt in Deutschland eine Lebenspartnerschaft begründen.

Mit der Anmeldung zur Begründung der Lebenspartnerschaft besteht für die Standesbeamtin / den Standesbeamten die Pflicht zu prüfen, ob Hindernisse nach § 1 Abs. 2 des LPartG der Begründung entgegenstehen.

Eine Begründung ist nicht möglich bei Personen,

-·           die verheiratet sind oder schon in einer Lebenspartnerschaft leben

-·           in gerader Linie verwandt sind

-·           voll- oder halbbürtige Geschwister sind

-·           minderjährig sind.

 

Erforderliche Unterlagen zur Anmeldung einer Eheschließung oder Lebenspartnerschaft

Unterlagen, die von deutschen Staatsangehörigen zur Anmeldung der Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaft vorzulegen sind:

Familienstand ledig

  • aktuelle beglaubigte Abschrift bzw. Registerausdruck des Geburtsregisters
    (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes)
  • Bei Geburt im Ausland ist entweder eine mehrsprachige Geburtsurkunde oder das fremdsprachige Original mit amtlicher deutscher Übersetzung vorzulegen. Die Urkunde bedarf ggf. einer Apostille oder Legalisation (Echtheitsbestätigung durch die zuständige ausländische Behörde oder deutsche Auslandsvertretung).
  • Bescheinigung aus dem Melderegister (nicht Anmeldebestätigung) von Haupt- und Nebenwohnsitz.
  • Personalausweis oder Reisepass.

Familienstand geschieden oder Lebenspartnerschaft aufgehoben

  • aktuelle beglaubigte Abschrift bzw. Registerausdruck des Geburtsregisters
    (siehe Erläuterungen bei Familienstand ledig)
  • aktuelle beglaubigte Abschrift des Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisters der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, mit Vermerk über die Scheidung bzw. Aufhebung (erhältlich bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Ehe oder Lebenspartnerschaft eingegangen wurde)
  • geeignete Nachweise über die Auflösung aller weiteren Vorehen oder Lebenspartnerschaften (Scheidungs- bzw. Aufhebungsurteil, Sterbeurkunde)
  • Bescheinigung aus dem Melderegister (nicht Anmeldebestätigung) von Haupt- und Nebenwohnsitz.
  • Personalausweis oder Reisepass

Familienstand verwitwet

  • aktuelle beglaubigte Abschrift bzw. Registerausdruck des Geburtsregisters
    (siehe Erläuterungen bei Familienstand ledig)
  • aktuelle beglaubigte Abschrift des Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisters der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, mit Vermerk über den Tod des anderen Ehegatten bzw. Lebenspartners (erhältlich bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Ehe oder Lebenspartnerschaft eingegangen wurde)
  • geeignete Nachweise über die Auflösung aller weiteren Vorehen oder Lebenspartnerschaften (Scheidungs- bzw. Aufhebungsurteil, Sterbeurkunde)
  • ggf. Geburtsurkunde(n) von Abkömmlingen, mit denen fortgesetzte Gütergemeinschaft besteht
  • Bescheinigung aus dem Melderegister (nicht Anmeldebestätigung) von Haupt- und Nebenwohnsitz.
  • Personalausweis oder Reisepass

Verlobte mit gemeinsamen Kindern

  • Beglaubigte Abschrift bzw. Registerausdruck des Geburtsregisters des jeweiligen Kindes,
    mit Angaben zum Vater
  • Urkunde(n) über die Anerkennung der Vaterschaft
  • ggf. Urkunde(n) über Erklärung bzgl. der gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge (Sorgeerklärung)

Zuständigkeit:

  • Für die Anmeldung einer Eheschließung ist das Standesamt des Wohnsitzes (Haupt- oder Nebenwohnsitz) von einem der beiden Verlobten zuständig. Die Eheschließung kann anschließend bei jedem Standesamt in der Bundesrepublik erfolgen.
  • Für die Anmeldung einer Lebenspartnerschaft ist ebenfalls das Standesamt des Wohnsitzes (Haupt- oder Nebenwohnsitz) von einem/r der beiden Partner/innen zuständig. Die Eintragung der Lebenspartnerschaft kann anschließend bei jedem erfolgen.