Gebühren
Hier erhalten Sie Informationen über zu erhebenden Gebühren und deren Höhe.
Gebührentabelle ab 01.01.2011
Gebührentatbestände |
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Prüfung der Voraussetzungen |
Euro |
bei Anmeldung der Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft oder bei der Ausstellung eines EFZ |
50,00 |
dasselbe, wenn ausländisches Recht zu beachten ist |
100,00 |
erneute Prüfung der Ehevoraussetzungen oder der Voraussetzungen für die Begründung der Lebenspartnerschaft, soweit diese wegen falscher oder unterlassener Angaben notwendig wird (§ 29 Abs. 2 + § 30 PStV) |
30,00 |
Vornahme der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft (§§ 14, 17 PStG) |
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in den Amtsräumen des Standesamtes |
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während der allgemeinen Öffnungszeit des Standesamtes |
20,00 |
außerhalb der allgemeinen Öffnungszeit des Standesamts, ausgenommen Eheschließung oder Begründung Lebenspartnerschaft bei lebensgefährlicher Erkrankung |
70,00 |
außerhalb der Amtsräume des Standesamtes |
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während der allgemeinen Öffnungszeit |
80,00 |
außerhalb der allgemeinen Öffnungszeit des Standesamts, ausgenommen Eheschließung oder Begründung Lebenspartnerschaft bei lebensgefährlicher Erkrankung |
150,00 |
Zuschlag zu Nr. 12.11.1 und 12.11.2 bei Vornahme der Eheschließung oder Begründung Lebenspartnerschaft bei einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt |
40,00 |
Beschaffung eines EFZ für einen Staatenlosen oder einen Ausländer (§ 39 Abs. 3 PStG) |
50,00 |
Beurkundung einer im Ausland oder vor ermächtigten Person im Inland geschlossenen Ehe/Lebenspartnerschaft (§ 34 Abs. 1, 2, § 35 Abs. 1, 2 PStG) |
100,00 |
Nachträgliche Beurkundung einer Geburt im Ausland (§ 36 Abs. 1 PStG) |
90,00 |
Beurkundung eines im Ausland eingetretenen Sterbefalles (§ 6 Abs. 1 PStG) |
62,00 |
Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides statt (§ 9 Abs. 2, S. 2 PStG) |
40,00 |
Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften (§ 41 Abs. 1, § 42 Abs. 1 und § 45 Abs. 1 PStG) |
25,00 |
Erteilung einer Bescheinigung über eine Erklärung zur Namensführung (§ 46 PStV) |
10,00 |
Ausstellung von Personenstandsurkunden, eines begl. Registerauszuges oder einer begl. Abschrift aus der Sammlung der Todeserklärungen (§ 55 Abs. 1, § 67 Abs. 3 und § 77 Abs. 3 PStG) |
10,00 |
Eintragung in ein internationales Stammbuch der Familie (§ 52 PStV) |
10,00 |
Erteilung einer Auskunft aus einem Personenstandsbuch oder -register oder die Gewährung der Einsicht (§ 62 Abs. 1, Abs. 2 Halbsatz 1, § 67 Abs. 3 und § 76 Abs. 2 PStG) |
10,00 |
Erteilung einer Auskunft aus oder die Gewährung der Einsicht in eine Sammelakte (§ 62 Abs. 2 Halbsatz 2 PStG) |
20,00 |
Übermittlung der Beurkundungsdaten durch das registerführende Standesamt an das Ausstellungsstandesamt (§ 56 Abs. 4, S. 1 PStG) |
8,00 |
Ausdruck und Beglaubigung einer Personenstandsurkunde durch ein anderes als das für die Ausstellung zuständige Standesamt (§ 56 abs. 4, S. 2 PStG) |
10,00 |
Suchen eines Eintrags oder Vorganges, wenn hierfür entweder Datum oder Standesamtsbezirk oder sonstige zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können (§ 62 Abs. 2, § 67 Abs. 3 und § 76 Abs. 2 PStG) |
25,00 bis 100,00 je nach Aufwand |
Auslagen |
in voller Höhe |
Fernsprech- und Portogebühren mit Ausnahme der einfachen Beförderungsgebühr |
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Vergütung für einen hinzugezogenen Dolmetscher |
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Auf Wunsch der Eheschließenden oder die Lebenspartnerschaft Begründenden veranlasste Kosten für die Bereitstellung von Räumen |
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Beträge, die anderen in- oder ausländischen Behörden, öffentlichen Einrichtungen oder Beamten zustehen, und zwar auch dann, wenn aus Gründen der Gegenseitigkeit, der Verwaltungsvereinfachung und dergleichen an die Behörden, Einrichtungen oder Beamten keine Zahlungen zu leisten sind. |
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Führung der Personenstandsbücher (-register) und die hierzu notwendigen Eintragungen |
gebührenfrei |
Geburts- und Sterbebescheinigungen |
gebührenfrei |
Bescheinigungen über die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft |
gebührenfrei |
Bescheinigungen über Totgeburten sowie über die Anzeige eines Sterbefalles oder einer Totgeburt |
gebührenfrei |
Personenstandsurkunden an ausl. Vertretung, sofern vertraglich vereinbart oder im amtl. Interesse erbeten oder die Gegenseitigkeit zur Ausstellung gebührenfreier Urkunden verbürgt ist |
gebührenfrei |
Bestimmung eines Ehenamens oder Lebenspartnerschaftsnamens im Zusammenhang mit der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft |
gebührenfrei |
Öffentliche Beglaubigung der Erklärung der Eltern zur Bestimmung des Geburtsnamens Ihres Kindes nach § 1617 BGB |
gebührenfrei |
Ehefähigkeitszeugnis für einen Deutschen, wenn dies im Rahmen zwischenstaatlicher Vereinbarungen vorgesehen ist. |
gebührenfrei |
Erteilung einer Bescheinigung, wenn sie zum Nachweis der Namensführung in der Ehe oder Lebenspartnerschaft zusammen mit der Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde erteilt wird |
gebührenfrei |