Urkunden
So vielfältig wie die Lebenssituationen sind oft auch die Anforderungen, etwas urkundlich nachweisen zu lassen. So benötigen Sie zum Beispiel Urkunden, um heiraten zu können, Erbangelegenheiten zu regeln oder Versicherungsleistungen zu erhalten.
Hierfür können Sie unser digitales Antragssystem nutzen.
Mit den folgenden Infornationen möchten wir Ihnen einige Hinweise zur Beantragung von Urkunden geben.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Urkunde
Eine Personenstandsurkunde wird beim Standesamt vor Ort, oder auf schriftliche Anforderung für die Person erteilt, auf die sich der Eintrag im Personenstandsregister bezieht sowie für deren Ehegatte, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge.
Andere Personen haben nur dann ein Recht Personenstandsurkunden zu erhalten, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburten- oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird.
Antragsbefugt sind Über 16 Jahre alte Personen.
Dies gilt entsprechend für Auskünfte aus einem und Einsicht in einen Registereintrag sowie die Sammelakten.
Folgende Urkunden können erstellt werden:
Nachweise über die Geburt
beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters
Geburtsurkunde
Internationale Geburtsurkunde
Nachweise über die Eheschießung
beglaubigte Abschrift des Eheregisters
Eheurkunde
Internationale Eheurkunde
Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft
beglaubigte Abschrift des Lebenspartnerschaftsregisters
Lebenspartnerschaftsurkunde
Nachweis über den Sterbefall
beglaubigte Abschrift des Sterberegisters
Sterbeurkunde
Internationale Sterbeurkunde
Immer erforderliche Angaben bei Urkundenbestellungen:
Vorname, Familiename, Geburtsname
und Adresse
Verwandtschaftsverhältnis zu demjenigen, den die Urkunde betrifft welche
Urkunde(n) wird/werden benötigt und Zweck der Urkunde
Zusätzliche Angaben bei Urkunden über die Geburt (ab 1904):
Geburtsdatum
Geburtsort (Stadtteil oder Krankenhaus)
Urkunden über die Heirat (ab 1934):
Vorname, Familienname, Geburtsname des anderen Ehegatten
Heiratsdatum
Heiratsort
Urkunden über die Lebenspartnerschaft (ab 2001):
Vorname, Familienname, Geburtsname des anderen Partners
Datum der Begründung
Ort der Begründung
Urkunden über einen Sterbefall (ab 1984):
Vorname, Familienname und Geburtsname des Verstorbenen
Sterbedatum
Sterbeort