Sterbefall
Beim Tod eines nahen Angehörigen möchte man sicherlich zu allerletzt an
irgendwelche Papiere denken.
Dennoch müssen auch diese traurigen Vorgänge beurkundet werden.
Wer ist zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles?
Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in
dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist. Alle Personen die in
Saalburg-Ebersdorf oder Tanna verstorben sind, werden also vom Standesamt
Saalburg-Ebersdorf oder Tanna beurkundet.
Ist eine Frist zu beachten?
Der Sterbefall ist spätestens an dem dem Todestag
folgenden Werktag dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen.
Ist dies ein Sonnabend, so muss die Anzeige an dem darauf folgenden Werktag
erstattet werden.
Wer zeigt den Sterbefall an?
Bei Sterbefällen in öffentlichen Kranken- oder ähnlichen Anstalten ist der
Leiter der Anstalt zur Anzeige verpflichtet.
Ist der Sterbefall nicht in einer solchen Anstalt eingetreten, obliegt die
Anzeigepflicht:
dem Familienoberhaupt, demjenigen, in dessen Wohnung sich der Sterbefall
ereignet hat,
jeder anderen Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus
eigenem Wissen unterrichtet ist
Ist dem Arzt, der die Todesbescheinigung auszustellen hat nicht
bekannt, ob ein sogenannter ärlicher Tod, Unfall oder ähnliches
vorliegt, so ist die zuständige Polizeibehörde zur schriftlichen Anzeige des
Sterbefalles verpflichtet.
Unterlagen für die Beurkundung eines Sterbefalles
Das Standesamt benötigt zur Beurkundung eines Sterbefalles in der
Regel nachstehend aufgeführte Unterlagen.
Es wird gebeten, die jeweils in Frage kommenden Urkunden und Dokumente
dem Bestatter zur Weiterleitung an das Standesamt mitzugeben. Der Bestatter
zeigt dann den Sterbefall beim Standesamt an.
Zeigt einer der Hinterbliebenen des Verstorbenen den Sterbefall an,
möge er bitte die entsprechenden Unterlagen zum Standesamt mitbringen.
Weitere Informationen zur Anzeigepflicht.
Für die Beurkundung eines Sterbefalles benötigt das Standesamt:
Todesbescheinigung
Personalausweis / Pass des Verstorbenen
Sterbefallanzeige
Der Sterbefallanzeige sind in der Regel folgende Unterlagen
beizufügen:
...wenn die/der Verstorbene nicht verheiratet war:
eine Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde oder beglaubigte Abschrift des
Familienbuches der Eltern
...wenn die/der Verstorbene verheiratet war:
bei Eheschließung bis 31.12.1957: eine Heiratsurkunde
bei Eheschließung ab 01.01.1958: eine beglaubigte Abschrift aus dem
Familienbuch
...wenn die/der Verstorbene eine Lebenspartnerschaft begründet hatte:
eine Lebenspartnerschaftsurkunde
gegebenenfalls eine Bescheinigung über eine namensrechtliche Erklärung nach § 3
Abs. 1 bis 3 des LPartG
...wenn die/der Verstorbene geschieden war:
bei Eheschließung bis 31.12.1957: eine Heiratsurkunde
bei Eheschließung ab 01.01.1958: eine beglaubigte Abschrift aus dem
Familienbuch
Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, falls die Scheidung in der
Heiratsurkunde bzw. beglaubigten Abschrift aus dem Familienbuch nicht
eingetragen ist.
...wenn die/der Verstorbene verwitwet war:
bei Eheschließung bis 31.12.1957: eine Heiratsurkunde
  ;bei Eheschließung ab 01.01.1958: eine beglaubigte Abschrift aus dem
Familienbuch
bei Eheschließung ab 01.01.1958: eine beglaubigte Abschrift aus dem
Familienbuch
Sterbeurkunde des Ehegatten, falls dessen Sterbefall in der Heiratsurkunde bzw.
der beglaubigten Abschrift des Familienbuches nicht eingetragen ist.
...wenn die/der Verstorbene eine Lebenspartnerschaft begründet hatte,
die aufgelöst wurde:
eine Lebenspartnerschaftsurkunde
Auflösungsurteil mit Rechtskraftvermerk, falls die Auflösung in der
Lebenspartnerschaftsurkunde nicht eingetragen ist oder
Sterbeurkunde des Lebenspartners
gegebenenfalls eine Bescheinigung über eine namensrechtliche Erklärung nach § 3
Abs. 1 bis 3 des LPartG
Alle genannten Urkunden und Übersetzungen sind als Originale und nicht in
Kopie einzureichen.
In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden.