Informationen
Es besteht die Möglichkeit, die Trauung an folgenden Orten durchzuführen:
Auswahl Trauorte
Für folgende Angelegenheiten stehen wir Ihnen zur weiterhin zur Verfügung:
1. die Beurkundung und Entgegennahme von Kirchenaustrittserklärungen,
2. die Ausstellung von Urkunden und beglaubigten Abschriften oder Ausdrucken aus den Personenstandsbüchern oder registern (z.B. Geburtsurkunde,
· Eheurkunde,
· Lebenspartnerschaftsurkunde,
· Sterbeurkunde,
· mehrsprachige Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde),
3. Auskünfte aus den Personenstandsbüchern bzw. registern und den zugehörigen Sammelakten (z. B. zu Geburtszeit oder zur Ahnenforschung),
4. Beglaubigungen in Personenstandssachen,
5. die Vornahme von Nottrauungen bei lebensbedrohlicher Erkrankung (und entsprechende Mitwirkung bei der Begründung von Eingetragen Lebenspartnerschaften).
Kirchenaustrittserklärung
Den Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland können Sie im Standesamt durch persönliche Vorsprache erklären.
Voraussetzung für die Entgegennahme Ihrer Erklärung ist, dass Sie mit Hauptwohnsitz in unserer Stadt gemeldet sind.
Vaterschaftsanerkennung Standesamt
Die Vaterschaft kann anerkannt werden:
- zum Kind einer nicht verheirateten Mutter
- zum Kind einer verheirateten Mutter, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens geboren worden ist
Wie wird die Vaterschaft anerkannt?
- durch den Vater persönlich in öffentlich beurkundeter Form
- die Anerkennung ist vor der Geburt möglich